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   BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R   

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https://dejure.org/2002,683
BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R (https://dejure.org/2002,683)
BSG, Entscheidung vom 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R (https://dejure.org/2002,683)
BSG, Entscheidung vom 09. April 2002 - B 4 RA 42/01 R (https://dejure.org/2002,683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) - Versorgungsträger - Zusatzversorgungssysteme - Beschäftigungszeiten - Zusätzliche Altersversorgung - Technische Intelligenz

  • Judicialis

    AAÜG § 5; ; AAÜG § 6; ; AAÜG § 7; ; AAÜG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Volkseigene Produktionsbetriebe oder gleichgestellte Betriebe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (142)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R
    Volkseigene Produktionsbetriebe waren aber nur solche der Industrie und des Bauwesens (jedenfalls seit § 49 der Verordnung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. Februar 1967 ; dazu näher Senatsurteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R
    Die Anordnung, bis zum 31. Dezember 1991 "die leistungsrechtlichen Regelungen der jeweiligen Versorgungssysteme weiter anzuwenden", bezog sich daher grundsätzlich nur auf Personen, die am Tag vor dem 1. Juli 1990 in ein Versorgungssystem konkret einbezogen waren (stRspr seit BSGE 72, 50, 61 ff), ferner hier auf solche, die an diesem Stichtag in eine "Versorgungsanwartschaft" iS von EV Nr. 9 ohne spezifische Versorgungszusage einbezogen waren, weil in dem System ein besonderer Akt der Einbeziehung nicht vorgesehen war (BSG SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9, dort Nr. 2).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 56/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei

    Nach der Rechtsprechung des BSG komme es bei der erweiternden verfassungskonformen Auslegung darauf an, ob jemand auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage nach der am 31. Juli 1991 gegebenen Rechtslage einen Anspruch auf Versorgungszusage nach den bundesrechtlichen Regelungen der Versorgungssysteme gehabt hätte (Hinweis auf die Urteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und B 4 RA 42/01 R).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Zur Vermeidung ua eines Wertungswiderspruchs zwischen Satz 2 und Satz 1 des § 1 Abs. 1 AAÜG sowie zu Art. 19 Satz 2 und 3 EinigVtr und zur Begünstigung der von der DDR offensichtlich willkürlich Einbezogenen durch Art. 19 Satz 1 EinigVtr ist § 1 Abs. 1 AAÜG verfassungskonform (Art. 3 Abs. 1 GG) ausdehnend so auszulegen, dass eine Versorgungsanwartschaft "auf Grund der Zugehörigkeit" bei Nicht-Einbezogenen nicht nur in den vorgenannten sowie in den Fällen der Gleichstellung durch Satz 2 aaO besteht, sondern auch dann, wenn jemand auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen fiktiven "Anspruch auf Versorgungszusage" rückschauend nach den zu Bundesrecht gewordenen Regelungen der Versorgungssysteme gehabt hätte (zum Ganzen: Senatsurteile vom 9. April 2002, B 4 RA 31/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und B 4 RA 42/01 R).

    Die anderen Texte haben hierfür nur ergänzende Bedeutung im Zusammenhang mit der historischen Auslegung (zum Ganzen: Senatsurteile vom 9. April 2002, B 4 RA 31/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und B 4 RA 42/01 R).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Die anderen Texte haben hierfür nur ergänzende Bedeutung im Zusammenhang mit der historischen Auslegung (Senatsurteile vom 9. April 2002, B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 3/02 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie B 4 RA 42/01 R).
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